15 Mai 2021 | Sehr geehrte Mitglieder des Fördervereins VFFE des MvLG,aufgrund der derzeitigen Pandemielage informiere ich Sie, dass die eigentlich im Mai diesen Jahres stattzufindende Mitgliederversammlung mit Kenntnisnahme des Amtsgerichts Koblenz auf Mai 2022 verschoben wird. Somit bleiben alle Ansprechpartner des VFFE wie gehabt.Bettina Newald |
10 Mai 2021 | angemessene Kleidung +++ Krankheitsfall im SekretariatLiebe Eltern,wir bitten Sie darauf zu achten und darauf einzuwirken, dass Ihre Kinder angemessen gekleidet am Unterricht teilnehmen (keine provokanten Aufdrucke, keine Jogginghosen, Bauch, Brust und Po bedeckt). *** Aufgrund eines Krankheitsfalles ist unser Sekretariat zur Zeit nicht voll besetzt. Vor allem an den Nachmittagen ist daher mit einer eingeschränkten Erreichbarkeit zu rechnen. |
28 Apr 2021 | Corona-PflichttestsSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,hier noch einige allgemeine Informationen zu den Pflicht-Corona-Tests, die auf den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und den Umsetzungsvorgaben des Bildungsministeriums beruhen. Wir testen jeweils montags bis donnerstags, so dass im Wechselunterricht jede Schülerin und jeder Schüler zweimal in der Woche getestet wird. Zusätzlich testen wir (wegen der vorangegangenen Schulschließung) ausnahmsweise am Freitag, 30.04.21.
Schülerinnen oder Schüler, die verspätet nach dem offiziellen Selbsttest-Zeitraum zur Schule kommen, müssen sich bei Herrn Hartung melden und den Test nachholen (oder bei ihm eine zulässige externe Testbescheinigung vorlegen). Als Alternative zu den Selbsttests in der Schule sind Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten zulässig. Die entsprechenden Nachweise müssen jeweils zu Beginn des Schultages an den Tagen vorgelegt werden, an denen die eigene Schülergruppe auch in der Schule getestet wird,) und dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Stunden sein. Die Vorlage erfolgt in der Sekundarstufe 1 bei der Lehrkraft, die den Test in der Lerngruppe durchführt, in der MSS bei Herrn Hartung in der Bibliothek. Die Schulgemeinschaft (Befragung von SEB, ÖPR, SV, Schulausschuss und Schulleitung) hat sich gegen die Zulassung von "Selbstauskünften" über zuhause durchgeführte Selbsttests ausgesprochen. Daher sind zuhause durchgeführte Selbsttests kein Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Testpflicht. Natürlich können Tests zuhause durchgeführt werden, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Test in der Schule negativ ausfällt, aber sie sind wie oben geschrieben für den Testnachweis nicht gültig. Schüler*innen, die nicht an der Testung teilnehmen und auch keinen gültigen externen Test vorlegen können, dürfen die Schule nicht betreten. Erscheinen solche Schüler*innen dennoch in der Schule, müssen sie das Schulgebäude umgehend verlassen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen abgeholt werden. Bei positivem Testergebnis muss die Schule ebenfalls verlassen werden. Natürlich informieren wir in diesem Fall die Eltern, Sie müssen daher eine Erreichbarkeit sicherstellen. Es ist dann ein weiterer Test notwendig (PCR-Test im Schnelltestzentrum (an der CGM-Arena; Fechthalle). Uns ist bewusst, dass nicht jede bzw. jeder mit diesen gesetzlichen Vorgaben einverstanden ist, dennoch sind wir angehalten, diese so umzusetzen, dienen sie doch unser aller Schutz. Daher bitten wir Sie und Euch um Unterstützung bei den Umsetzungsvorgaben. Frank Zimmerschied |
26 Apr 2021 | Wechselunterricht wieder ab Donnerstag"An den Koblenzer Schulen wird ab Donnerstag, 29. April, wieder Präsenzunterricht durchgeführt, dies teilt Oberbürgermeister David Langner nach einer Entscheidung des Stadtvorstandes und Abstimmung mit der Schulaufsicht bei der ADD mit" (https://www.koblenz.de/coronavirus/aktuelle-meldungen/).Wir starten aufgrund dieser Entscheidung am Donnerstag mit Wechselunterricht nach Plan (Z-Gruppe). Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig die Pflicht zu Corona-Testungen gilt, d.h. mit dem Schulbesuch verbindet sich die Einwilligung zur Teilnahme am Corona-Selbsttest. Alternativ ist die Vorlage von Testnachweisen von anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder von Ärztinnen und Ärzten zulässig. |
26 Apr 2021 | Testungen in der OberstufeLiebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,der Bundestag und Bundesrat haben eine Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Das Gesetz trat am Samstag, dem 24. April 2021, in Kraft. Durch diese Erweiterung wird ein neuer Paragraph 28b in das Gesetz eingefügt, der an zwei Punkten wesentliche Änderungen für die Schulen mit sich bringt. Er lautet: "(3) Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 getestet werden". Es besteht daher eine Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht, und es resultiert daraus das Betretungsverbot für nicht getestete Schülerinnen und Schüler sowie für nicht getestete Lehrkräfte. Nachdem die Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte bislang ein freiwilliges Angebot war, wird die Teilnahme an einer Testung ab Inkrafttreten des Gesetzes Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dies bedeutet, dass im Max-von Laue Gymnasium auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest für die Schülerinnen und Schüler stattfindet. Von Schülerinnen und Schülern, die am Testtag zur Testung erscheinen, darf in aller Regel angenommen werden, dass, sofern sie noch nicht volljährig sind, das Einverständnis der Eltern vorliegt. An der Testung müssen auch bereits vollständig Geimpfte sowie nach einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen. Daher halten wir für die Klassen 5 - 10 an der bisherigen Regelung fest - getestet wird in der 1. Unterrichtsstunde der Klasse. Die Fachlehrkräfte dokumentieren die Testdurchführung (neue Formulare) und geben diese zeitnah im Sekretariat ab. Bei positivem Ergebnis gilt die bisherige Regelung. Mit den verpflichtenden Selbsttests für die Oberstufe (MSS, Klassen 11 und 12) kann nur dann eine höhere Sicherheit in den Schulen erreicht werden, wenn die Testung - soweit organisatorisch möglich - zu Beginn des Unterrichtstages stattfindet. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei Kursarbeiten in der 1. und 2. Stunde, ist es wichtig, die Testung so früh wie möglich am jeweiligen Schultag durchzuführen. Die Durchführung der Testung ist entsprechend der Vorgaben des aktualisierten Testkonzepts schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist zu den Akten zu nehmen und für vier Wochen aufzubewahren. Danach ist sie zu vernichten. Die Schule erteilt keine Bescheinigungen über das Ergebnis der durchgeführten Selbsttestungen. Testungen in der Oberstufe - Organisatorisches
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir diese Testungen begleiten müssen, brauchen wir pro Testtag 4 Lehrkräfte, je 2 von 7:30 bis 8:30 und 2 von 8:30 bis 9:30, an Stelle von Unterricht in der MSS. Am Eingang werden die Tests ausgegeben und am Ausgang die Namen und Ergebnisse dokumentiert. Die Schulleitung bittet um freiwillige Meldungen. Liebe Angehörige der Schulgemeinschaft, auch hier haben wir es mit einem neuen, von uns noch nie erprobten, Verfahren zu tun, so dass der Ablauf immer wieder angepasst und optimiert werden muss. i.A. Andreas Homburg |
22 Apr 2021 | Schulschließung ab dem 23.04.21Aufgrund einer Allgemeinverfügung der Stadt Koblenz findet ab Freitag, 23.04.21, kein Präsenzunterricht statt. Zur eventuellen Schulöffnung (ggf. ab Do, 29.04.21) heißt es auf: https://www.koblenz.de/coronavirus/aktuelle-meldungen/ "Der Präsenzunterricht in allen Schulen entfällt - unabhängig von den dann vorliegenden Sieben-Tage-Inzidenzwerten - am Montag, 26. April 2021, und Dienstag, 27. April 2021. Auch für die Kindertagesstätten gilt am Montag und Dienstag vorerst noch die Notbetreuung. Am Montagmorgen werden der Verwaltungsstab und der Stadtvorstand, abhängig vom dann geltenden Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI, die weiteren Schritte besprechen und im Anschluss unmittelbar bekanntgeben." Fernunterricht findet nach den bekannten Regelungen unter Nutzung der vertrauten digitalen Plattformen (Google Classroom, Moodle) in allen Lerngruppen statt. Über Videokonferenzen, die im Zeitraster des bekannten Stundenplans stattfinden sollen, informieren die Fachlehrkräfte. Während der Zeit der Schulschließung finden keine Klassen- und Kursarbeiten in Präsenz statt. Die geplanten Grundkursarbeiten entfallen zunächst, über mögliche einzelne Nachschreibetermine wird noch entschieden. Klassenarbeiten können durch "alternative Leistungsnachweise" ersetzt werden, die auch im Fernunterricht erbracht werden können; hierüber informiert ggf. die Fachlehrkraft. Eine Notbetreuung für die Klassenstufen 5-7 bieten wir weiterhin an. Eine Anmeldung spätestens am Vortag bis 13 Uhr ist erforderlich. Ich hoffe, dass diese für uns alle bedauerliche, aufgrund des Infektionsgeschehens aber unverzichtbare Maßnahme zu einer Verbesserung der Gesamtsituation und damit zum Schutz unser aller Gesundheit schnell und nachhaltig beiträgt. Gleichzeitig wünsche ich uns eine trotz der schwierigen Situation ertragreiche Arbeit im Fernunterricht. Frank Zimmerschied |
16 Apr 2021 | Ferienfreizeit für Schüler*innen der Klassen 5/6![]() |
12 Apr 2021 | SchulsozialarbeitLeider ist Frau Zinndorf weiterhin erkrankt. Damit das Angebot der Schulsozialarbeit trotzdem weiterlaufen kann, werde ich die sie auch im Rahmen der Präsenzzeiten an der Schule vertreten. Da ich gleichzeitig für das Gymnasium auf der Karthause zuständig bin, werden diese wie folgt stattfinden:
Sie finden mich im Raum 010 (Seiteneingang - Rizzastraße). Darüber hinaus bin ich für die Anliegen der Schulgemeinschaft telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Marzena Szklarska Dipl.-Pädagogin |