Januar 2022 | |||
28 Jan 2022 | Anpassung der Corona-RegelungenAb Montag, 31.01.22 hat das Bildungsministerium angepasste Corona-Regelungen angekündigt. 1. Bis zu den Winterferien wird dreimal wöchentlich anlasslos getestet (montags, mittwochs und freitags). Dabei gelten weiterhin die bekannten Regelungen und bewährten Verfahrensweisen (Testpflicht für alle Nicht-Immunisierten, freiwillige Test ggf. mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch für alle Immunisierten; Tests jeweils in der ersten Unterrichtsstunde der Sekundarstufe 1, Tests zuhause sind möglich und in der MSS die Regel, Selbstauskünfte müssen abgegeben werden). Nach den Winterferien sind zur Zeit zwei anlasslose Tests pro Woche geplant. 2. Bei einem positiven Testergebnis gilt vorläufig, bei Bestätigung der Infektion endgültig eine fünftägige "anlassbezogene" Testpflicht für alle Nicht-Immunisierten der betroffenen Lerngruppen (auch hier: freiwilliges Test für alle möglich). Dabei sind ausnahmslos keine Selbstauskünfte über Testungen zuhause zulässig (jedoch zertifizierte POC-Tests an Teststationen). Zusätzlich gilt nach Absprache mit dem Gesundheitsamt eine erweiterte Maskenpflicht während der gesamten Schulzeit auch im Freien. Die Klassenleitungen informieren die Eltern, in der MSS werden die Schülerinnen/Schüler direkt über die School-ID informiert. Im Falle einer Infektion bitten wird darum, dem Sekretariat mitzuteilen, dass die Schule nach der Genesung wieder besucht werden darf. Dazu ist ein entsprechender Nachweis über einen negativen POC- oder PCR-Test erforderlich. | ||
26 Jan 2022 | Valentinsaktion der SchülervertretungVom 27. bis zum 28. Januar haben die Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch die Lehrkräfte, die Möglichkeit, eine Nachricht und einen Euro in der Bibliothek abzugeben, um eine Valentinsrose zu verschicken. Hier gibt es auch die Zettel, auf denen ihr eure Nachricht an den Adressaten schreiben könnt. Am 14. Februar verteilt die Schülervertretung eure bestellten Rosen, an Freunde, die Lieblingslehrerin, den Partner oder vielleicht anonym an den heimlichen Schwarm ?! Wenn du also eine Rose verschenken möchtest, findest du in der Bibliothek und am Kiosk unsere vorbereiteten Zettel, die du danach ausgefüllt mit dem Geld in einem Umschlag packst und abgibst. Wir freuen uns darauf, deine Valentinsgrüße zu überbringen.Klickt auf das Bild, um es zu vergrößern und die "Anleitung" zu lesen! Eure SV | ||
26 Jan 2022 | "Was die Welt im Innersten zusammenhält? Ein virtueller Rundgang durchs MAMI"Am 30.11.21 erhielt der Leistungskurs 12 Physik eine virtuelle Führung durch den Teilchenbeschleuniger, das Mainzer Mikroton (kurz: MAMI), des Instituts für Kernphysik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anknüpfend an das gegenwärtige Unterrichtsthema, dessen Ziel es ist, die Funktionsweise sowie die Anwendung von Teilchenbeschleunigern wie etwa dem CERN oder dem MAMI zu verstehen, ermöglichte die Führung den Schüler:innen einen Einblick in die wissenschaftliche Arbeit. Fragen, die sich bereits im Unterricht gestellt hatten oder erst aufkamen, konnten am konkreten Beispiel erklärt werden. Neben besonderen Details wie einem Drohnenflug durch die gesamte Beschleunigeranlage und Informationen über Bau- sowie Betriebskosten - die in die Millionen gehen - war es für den Kurs äußerst interessant zu sehen, dass auch die im Unterricht behandelten Experimente wie die Elektronenstrahlröhre tatsächlich verbaut werden und Gebrauch finden. Doch nicht nur Bekanntes, sondern auch fachlich Neues tauchte auf und weckte so die Neugier der Lernenden auf das bis zum Abitur noch Kommende - und darüber hinaus. | ||
25 Jan 2022 | Ausfall der Sozialkompetenztraing-ProjekteAufgrund der steigenden Zahlen der mit Corona infizierten Schülerinnen und Schüler finden die Sozialkompetenztrainings in den fünften Klassen nicht statt. Wir versuchen die Projekte in den Sommer zu legen. (Beate Kabisreiter) | ||
24 Jan 2022 | Mit Post aus Frankreich ins Jahr 2022 - Austausch mal andersSchüleraustausch mit der Partnerschule in Nevers zum dritten Mal in Folge abgesagt! Das saß tief, hatten sich 25 Schüler(innen) der Klassen 7 und 8 doch bereits darauf gefreut, Frankreich endlich hautnah erleben, am Familienleben teilnehmen, Schulalltag in Frankreich entdecken zu können.Darauf machen die Lektionen im Lehrwerk auch immer wieder Lust, insbesondere die aktuelle in Band 3, die den Schüleraustausch zum Thema hat. Die authentischen Übungsaufgaben aus dem Buch waren bereits erledigt: Brief zur Vorstellung der eigenen Person für die Austauschpartner, Informationen zum individuellen Familienprogramm für den Gast beim Besuch in Deutschland. Diese Schreiben warteten nur noch darauf, an eine(n) reale(n) "correspondant(e)" verschickt zu werden... Warum es also nicht trotzdem in die Tat umsetzen? Und so verließen die echten Briefe der 8d Ende November in einem gemeinsamen Umschlag das MvLG, um in Nevers am Centre-Scolaire-Notre-Dame in Empfang genommen zu werden. Dort warteten die Schüler(innen) der 4e LV1 bereits gespannt darauf, wer ihnen aus Deutschland schreiben würde und was es zu erfahren gäbe. Am 16. Dezember erreichte uns dann der ersehnte MAXI-Brief mit den Antworten der französischen Deutschklasse. Die Freude darüber, nun eigenständig mit einem / einer konkreten "corres" in Kontakt bleiben zu können, war groß. Auch die Französischklassen 8c, 7c und 7d erhielten in dieser Sendung Post von ihrer jeweiligen Partnerklasse und konnten den erhofften Austausch somit auf postalischem bzw. digitalem Weg aufnehmen. Als besondere Überraschung erwartete die Schüler(innen) der 5c ein Umschlag voller selbstgestalteter bunter Weihnachtskarten der 6e LV1, die ebenfalls erst vor ein paar Monaten mit dem Erlernen der Partnersprache begonnen hatten. Anfang Januar bastelte daher die 5c als Antwort Karten mit Neujahrswünschen: so ist es in Frankreich Tradition. Wie gut, dass der seit über 40 Jahren gewachsene Austausch zwischen unseren beiden Schulen ein gegenseitiges Kennenlernen möglich macht - wegen Corona eben mit räumlicher Distanz! (Sabine Hüthwohl) | ||
14 Jan 2022 | 14. Hygieneplan / TestkonzeptDas Bildungsministerium hat den überarbeiteten 14. Hygieneplan und das entsprechende Testkonzept veröffentlicht, das ab sofort gilt. Sie finden beide Dokumente zum Download hier und im "Corona-Kasten" auf unserer Homepage.Weiterhin führen wir zweimal in der Woche Selbsttests durch, an denen nun auch freiwillig alle Immunisierten teilnehmen dürfen (bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern erforderlich). Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, darf die Schule nicht weiter besucht werden und es ist ein PCR-Test durchzuführen; wir informieren bei Minderjährigen dann die Eltern. Die Schule ist über das (positive oder negative) Ergebnis eines solchen PCR-Tests unverzüglich zu informieren (und natürlich auch über positive PCR-Tests, die in anderem Zusammenhang durchgeführt wurden). Wichtig sind u.a. folgende teilweise neuen Regelungen für den Rest der Lerngruppe, falls ein positiver Selbsttest oder Infektionsfall bei Schülerinnen oder Schülern auftritt (Zitate aus dem Testkonzept des Landes): 1. "Bei Auftreten einer Infektion (...) besteht für Personen innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist und die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von weniger als zwei Metern um die positiv getestete Person aufgehalten haben, eine Pflicht zur Absonderung. (...) Ausnahmen von den Absonderungspflichten regelt die CO-VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), z. B. im Hinblick auf geboosterte, geimpfte und genesene Personen. (...) Die Absonderung dauert grundsätzlich 10 Tage, sie kann nach dem fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person mittels eines PCR-Tests oder eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss der Schule bei vorzeitiger Rückkehr aus der Absonderung vorgelegt werden. Die Schule dokumentiert dies." Dabei gilt bereits ein positiver Selbsttest als Infektionsfall! Konkret wird dies dazu führen, dass wir auch alle, die rund um positiv getestete Schülerinnen/Schüler sitzen, sofort nach Hause schicken müssen (das sind bis zu acht Schülerinnen/Schüler). Die Klassenleitungen werden verbindliche Sitzpläne regeln und es so organisieren, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler in einem solchen Fall seine Sitznachbarn benennen kann. Natürlich informieren wir die die Eltern der Minderjährigen; bitte stellen Sie sicher, dass die Kinder zeitnah abgeholt werden können. 2. "Für alle anderen Personen dieser Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe besteht für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest. (...) Die Erfüllung der Testpflicht (...) ist ausschließlich auf der Basis einer tagesaktuellen Testung möglich; ein Nachweis mittels Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft ist nicht zulässig. Soweit betroffene Personen weder an der Selbsttestung in der Schule teilnehmen noch eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, dürfen sie die Schule nicht betreten bzw. müssen sie unverzüglich wieder verlassen." Immunisierte sind von dieser "anlassbezogenen Testpflicht" ausgenommen, dürfen sich aber auch hier freiwillig testen. Die Klassen- und Stammkursleitungen informieren die Schülerinnen/Schüler und deren Eltern über entsprechende Maßnahmen. 3. "Die Pflicht zur Absonderung und zur Testung entfallen, sofern (...) ein PCR-Test das positive Ergebnis des Selbsttests des jeweiligen Primärfalles widerlegen". Eine entsprechende Mitteilung erfolgt über die Klassen- und Stammkursleitungen. Wir melden natürlich jeden Fall dem Gesundheitsamt und sprechen die Maßnahmen ab. Sollte das Gesundheitsamt andere Maßnahmen anordnen, informieren auch hier die Klassen- und Stammkursleitungen entsprechend. | ||
5 Jan 2022 | Teilnahmemöglichkeiten am den Corona-TestungenDas Ministerium für Bildung hat am 4. Januar mitgeteilt, dass "spätestens ab Kalenderwoche 3 (17. Januar 2022) auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, an der anlasslosen Testung zwei Mal pro Woche teilzunehmen, sofern die Eltern dies wünschen und zustimmen. Das gleiche Angebot gilt für das bereits immunisierte Personal".Da wir zurzeit über genügend Testmaterial verfügen, bieten wir bereits jetzt auch den immunisierten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den Testungen an. Dies gilt sowohl für die regelmäßigen anlasslosen Selbsttests als auch den zusätzlichen anlassbezogenen Tests beim Auftreten eines Infektionsfalls in der Lerngruppe. Bei Minderjährigen ist dabei die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, bitte geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall ein entsprechendes kurzes Schreiben mit, wenn es an den Testungen teilnehmen soll oder nutzen Sie diese Vorlage. Weitere Informationen, Dokumente und Mustervorlagen des Landes rund um die Tests finden Sie unter folgendem Link: Selbsttests-an-schulen Für alle nicht Immunisierten bleibt es bei der Testpflicht wie bisher. | ||
4 Jan 2022 | Musikkurs der MSS12 lässt sich von der "Zauberflöte" verzaubernAm 23.11. sah sich der Musik-Grundkurs der Jahrgangsstufe 12 im Theater der Stadt Koblenz Mozarts "Zauberflöte" an. Am Nachmittag gab es einen einführenden Workshop mit Theaterpädagogin Anja Bolza-Schünemann.weitere Bilder in der Fotogalerie Ralf Ambros | ||
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