Februar 2020 | |
28 Feb 2020 | Freitag, 06.03.: Schulkonzert "We cover Ludwig"Anlässlich des 250. Geburtstages von Ludwig van Beethoven führen Musiker der Philharmonie am Freitag, 6.3. um 8:00 Uhr für die Schüler der Klassen 5 und 6 in der Aula ihr Konzert "We cover Ludwig" auf. Das ist die Premiere dieses Konzerts.Am Montag, 16.3. findet dann am Moselufer im Beethoven-Musikfrachter eine weitere Aufführung des Konzertes statt, das eine weitere Klassenstufe als Zuhörer besuchen kann. |
13 Feb 2020 | Jugendmedienschutz-ProjekteUnsere Fünftklässler haben sich in den letzten Tagen im Projektunterricht mit der Referentin Julia Szwerinski mit digitalen Medien auseinandergesetzt. Dabei wurden Fragen geklärt wie: "Was sind Cookies? Wie schütze ich mich im Netz? Wie kann man einen Browser einstellen? Wie räume ich mein Handy auf?"Zu den Projekten fand ein sehr informativer und interessanter Elternabend statt. Die Eltern hatten die Gelegenheit, Fragen zu stellen, erhielten zahlreiche Informationen und Tipps zu Ad-Tracking, youngdata.de, App-Datenschutz sowie Suchmaschinen, Algorithmen, dem Google-Account und vielem mehr. |
12 Feb 2020 | Einladung zum Kulturabend der MSS13 |
9 Feb 2020 | Sturmtief - InformationenMutmaßlich wird es am Montag wegen des Sturmtiefs "Sabine" auch in unserer Region ganz schön turbulent zugehen. Der Unterricht findet dennoch am Max-von-Laue-Gymnasium wenn möglich wie geplant statt, allerdings gilt natürlich: Sicherheit geht vor, wie auch in der Pressemitteilung des Bildungsministeriums nachzulesen ist. Es heißt hier: "Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule informiert werden. Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden. In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden. " Wer entschuldigt aufgrund der Witterungsverhältnisse einen (angekündigten) Leistungsnachweis verpasst, dem entstehen keine Nachteile. |
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