April 2021 | |||||||||||||
28 Apr 2021 | Corona-PflichttestsSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,hier noch einige allgemeine Informationen zu den Pflicht-Corona-Tests, die auf den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und den Umsetzungsvorgaben des Bildungsministeriums beruhen. Wir testen jeweils montags bis donnerstags, so dass im Wechselunterricht jede Schülerin und jeder Schüler zweimal in der Woche getestet wird. Zusätzlich testen wir (wegen der vorangegangenen Schulschließung) ausnahmsweise am Freitag, 30.04.21.
Schülerinnen oder Schüler, die verspätet nach dem offiziellen Selbsttest-Zeitraum zur Schule kommen, müssen sich bei Herrn Hartung melden und den Test nachholen (oder bei ihm eine zulässige externe Testbescheinigung vorlegen). Als Alternative zu den Selbsttests in der Schule sind Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten zulässig. Die entsprechenden Nachweise müssen jeweils zu Beginn des Schultages an den Tagen vorgelegt werden, an denen die eigene Schülergruppe auch in der Schule getestet wird,) und dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Stunden sein. Die Vorlage erfolgt in der Sekundarstufe 1 bei der Lehrkraft, die den Test in der Lerngruppe durchführt, in der MSS bei Herrn Hartung in der Bibliothek. Die Schulgemeinschaft (Befragung von SEB, ÖPR, SV, Schulausschuss und Schulleitung) hat sich gegen die Zulassung von "Selbstauskünften" über zuhause durchgeführte Selbsttests ausgesprochen. Daher sind zuhause durchgeführte Selbsttests kein Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Testpflicht. Natürlich können Tests zuhause durchgeführt werden, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Test in der Schule negativ ausfällt, aber sie sind wie oben geschrieben für den Testnachweis nicht gültig. Schüler*innen, die nicht an der Testung teilnehmen und auch keinen gültigen externen Test vorlegen können, dürfen die Schule nicht betreten. Erscheinen solche Schüler*innen dennoch in der Schule, müssen sie das Schulgebäude umgehend verlassen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen abgeholt werden. Bei positivem Testergebnis muss die Schule ebenfalls verlassen werden. Natürlich informieren wir in diesem Fall die Eltern, Sie müssen daher eine Erreichbarkeit sicherstellen. Es ist dann ein weiterer Test notwendig (PCR-Test im Schnelltestzentrum (an der CGM-Arena; Fechthalle). Uns ist bewusst, dass nicht jede bzw. jeder mit diesen gesetzlichen Vorgaben einverstanden ist, dennoch sind wir angehalten, diese so umzusetzen, dienen sie doch unser aller Schutz. Daher bitten wir Sie und Euch um Unterstützung bei den Umsetzungsvorgaben. Frank Zimmerschied | ||||||||||||
26 Apr 2021 | Wechselunterricht wieder ab Donnerstag"An den Koblenzer Schulen wird ab Donnerstag, 29. April, wieder Präsenzunterricht durchgeführt, dies teilt Oberbürgermeister David Langner nach einer Entscheidung des Stadtvorstandes und Abstimmung mit der Schulaufsicht bei der ADD mit" (https://www.koblenz.de/coronavirus/aktuelle-meldungen/).Wir starten aufgrund dieser Entscheidung am Donnerstag mit Wechselunterricht nach Plan (Z-Gruppe). Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig die Pflicht zu Corona-Testungen gilt, d.h. mit dem Schulbesuch verbindet sich die Einwilligung zur Teilnahme am Corona-Selbsttest. Alternativ ist die Vorlage von Testnachweisen von anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder von Ärztinnen und Ärzten zulässig. | ||||||||||||
26 Apr 2021 | Testungen in der OberstufeLiebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,der Bundestag und Bundesrat haben eine Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Das Gesetz trat am Samstag, dem 24. April 2021, in Kraft. Durch diese Erweiterung wird ein neuer Paragraph 28b in das Gesetz eingefügt, der an zwei Punkten wesentliche Änderungen für die Schulen mit sich bringt. Er lautet: "(3) Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 getestet werden". Es besteht daher eine Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht, und es resultiert daraus das Betretungsverbot für nicht getestete Schülerinnen und Schüler sowie für nicht getestete Lehrkräfte. Nachdem die Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte bislang ein freiwilliges Angebot war, wird die Teilnahme an einer Testung ab Inkrafttreten des Gesetzes Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dies bedeutet, dass im Max-von Laue Gymnasium auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest für die Schülerinnen und Schüler stattfindet. Von Schülerinnen und Schülern, die am Testtag zur Testung erscheinen, darf in aller Regel angenommen werden, dass, sofern sie noch nicht volljährig sind, das Einverständnis der Eltern vorliegt. An der Testung müssen auch bereits vollständig Geimpfte sowie nach einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen. Daher halten wir für die Klassen 5 - 10 an der bisherigen Regelung fest - getestet wird in der 1. Unterrichtsstunde der Klasse. Die Fachlehrkräfte dokumentieren die Testdurchführung (neue Formulare) und geben diese zeitnah im Sekretariat ab. Bei positivem Ergebnis gilt die bisherige Regelung. Mit den verpflichtenden Selbsttests für die Oberstufe (MSS, Klassen 11 und 12) kann nur dann eine höhere Sicherheit in den Schulen erreicht werden, wenn die Testung - soweit organisatorisch möglich - zu Beginn des Unterrichtstages stattfindet. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei Kursarbeiten in der 1. und 2. Stunde, ist es wichtig, die Testung so früh wie möglich am jeweiligen Schultag durchzuführen. Die Durchführung der Testung ist entsprechend der Vorgaben des aktualisierten Testkonzepts schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist zu den Akten zu nehmen und für vier Wochen aufzubewahren. Danach ist sie zu vernichten. Die Schule erteilt keine Bescheinigungen über das Ergebnis der durchgeführten Selbsttestungen. Testungen in der Oberstufe - Organisatorisches
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir diese Testungen begleiten müssen, brauchen wir pro Testtag 4 Lehrkräfte, je 2 von 7:30 bis 8:30 und 2 von 8:30 bis 9:30, an Stelle von Unterricht in der MSS. Am Eingang werden die Tests ausgegeben und am Ausgang die Namen und Ergebnisse dokumentiert. Die Schulleitung bittet um freiwillige Meldungen. Liebe Angehörige der Schulgemeinschaft, auch hier haben wir es mit einem neuen, von uns noch nie erprobten, Verfahren zu tun, so dass der Ablauf immer wieder angepasst und optimiert werden muss. i.A. Andreas Homburg | ||||||||||||
22 Apr 2021 | Schulschließung ab dem 23.04.21Aufgrund einer Allgemeinverfügung der Stadt Koblenz findet ab Freitag, 23.04.21, kein Präsenzunterricht statt. Zur eventuellen Schulöffnung (ggf. ab Do, 29.04.21) heißt es auf: https://www.koblenz.de/coronavirus/aktuelle-meldungen/ "Der Präsenzunterricht in allen Schulen entfällt - unabhängig von den dann vorliegenden Sieben-Tage-Inzidenzwerten - am Montag, 26. April 2021, und Dienstag, 27. April 2021. Auch für die Kindertagesstätten gilt am Montag und Dienstag vorerst noch die Notbetreuung. Am Montagmorgen werden der Verwaltungsstab und der Stadtvorstand, abhängig vom dann geltenden Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI, die weiteren Schritte besprechen und im Anschluss unmittelbar bekanntgeben." Fernunterricht findet nach den bekannten Regelungen unter Nutzung der vertrauten digitalen Plattformen (Google Classroom, Moodle) in allen Lerngruppen statt. Über Videokonferenzen, die im Zeitraster des bekannten Stundenplans stattfinden sollen, informieren die Fachlehrkräfte. Während der Zeit der Schulschließung finden keine Klassen- und Kursarbeiten in Präsenz statt. Die geplanten Grundkursarbeiten entfallen zunächst, über mögliche einzelne Nachschreibetermine wird noch entschieden. Klassenarbeiten können durch "alternative Leistungsnachweise" ersetzt werden, die auch im Fernunterricht erbracht werden können; hierüber informiert ggf. die Fachlehrkraft. Eine Notbetreuung für die Klassenstufen 5-7 bieten wir weiterhin an. Eine Anmeldung spätestens am Vortag bis 13 Uhr ist erforderlich. Ich hoffe, dass diese für uns alle bedauerliche, aufgrund des Infektionsgeschehens aber unverzichtbare Maßnahme zu einer Verbesserung der Gesamtsituation und damit zum Schutz unser aller Gesundheit schnell und nachhaltig beiträgt. Gleichzeitig wünsche ich uns eine trotz der schwierigen Situation ertragreiche Arbeit im Fernunterricht. Frank Zimmerschied | ||||||||||||
16 Apr 2021 | Ferienfreizeit für Schüler*innen der Klassen 5/6 | ||||||||||||
12 Apr 2021 | SchulsozialarbeitLeider ist Frau Zinndorf weiterhin erkrankt. Damit das Angebot der Schulsozialarbeit trotzdem weiterlaufen kann, werde ich die sie auch im Rahmen der Präsenzzeiten an der Schule vertreten. Da ich gleichzeitig für das Gymnasium auf der Karthause zuständig bin, werden diese wie folgt stattfinden:
Sie finden mich im Raum 010 (Seiteneingang - Rizzastraße). Darüber hinaus bin ich für die Anliegen der Schulgemeinschaft telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Marzena Szklarska Dipl.-Pädagogin | ||||||||||||
9 Apr 2021 | Informationen zum Ablauf der TestungenLiebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,nachdem wir heute die Materialien für die Testungen (von der Firma Roche) erhalten haben, möchten wir Ihnen/Euch einige Informationen zum Ablauf und der Durchführung der Schüler*innentestungen weiterleiten. Ganz wichtig ist es uns, Ihnen/Euch zu versichern, dass wir in keinster Weise erfreut sind, dass das Ministerium diese Aufgabe an die Schule übertragen hat und es nicht möglich ist, dass die Schülerinnen und Schüler diese Testungen zu Hause durchführen. Auch die Möglichkeit, einen externen Anbieter zu beauftragen, hat sich nicht ergeben. Dennoch müssen wir planen, so dass wir am Montag, den 12.4., loslegen können.
Testdurchführungen in der MSS: MSS 11 o Montags 4. Stunde (kompletter Jahrgang) o Dienstags 4. Stunde (kompletter Jahrgang) o Mittwochs 1. Stunde + 3. Stunde o Donnerstags 1. Stunde (kompletter Jahrgang) MSS 12 o Montags 1. Stunde und 3. Stunde o Dienstags 6. Stunde (kompletter Jahrgang) o Mittwochs 1. Stunde + 3. Stunde o Donnerstags 1. Stunde (kompletter Jahrgang)
Liebe Erziehungsberechtigte, Schüler und Schülerinnen, da wir keine Erfahrungen im Umgang mit dieser Art von Tests haben, bitte ich Sie um Nachsicht, wenn es irgendwo hakt oder Abläufe verbessert werden können. Mit freundlichen Grüßen Andreas Homburg, stellv. Schulleiter hier der Link zur Testanleitung: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung | ||||||||||||
5 Apr 2021 | Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen, liebes Kollegium,wie Sie wissen, sind nach den Osterferien regelmäßige freiwillige Corona-Selbsttestungen für Schüler*innen und Lehrkräfte geplant.Leider sind solche Selbsttestungen an den ersten Schultagen unmittelbar nach den Osterferien nicht möglich, da noch organisatorische Vorarbeiten zu leisten sind (u.a. der Rücklauf der Einverständniserklärungen, an die ich hiermit nochmal erinnern möchte). Vor allem aber ist der Liefertermin der Selbsttests bisher noch nicht bestätigt, wir verfügen also noch zur Zeit gar nicht über das Testmaterial. Das bedeutet, dass wir nach den Osterferien mit einer sehr unbestimmten Situation mit vielen ungetesteten Schüler*innen und Lehrkräften starten müssen. Ich möchte Sie daher bitten, uns zu unterstützen und sich wo immer möglich selbst um eine Testung Ihrer Kinder zu kümmern. Gleiches gilt natürlich auch für die volljährigen Schüler*innen und die Lehrkräfte. Bitte nutzen Sie dazu eine der zahlreichen öffentlichen Schnelltest-Zentren, die meist auch ohne Terminvereinbarung besucht werden können. Link zur Übersicht der regionalen Testzentren und Corona-Ambulanzen: ---> hier klicken! Einige Testzentren in Koblenz:
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen letzten Ferientag - und bleiben Sie gesund! Frank Zimmerschied | ||||||||||||
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