14 Jan 2022 | 14. Hygieneplan / TestkonzeptDas Bildungsministerium hat den überarbeiteten 14. Hygieneplan und das entsprechende Testkonzept veröffentlicht, das ab sofort gilt. Sie finden beide Dokumente zum Download hier und im "Corona-Kasten" auf unserer Homepage.Weiterhin führen wir zweimal in der Woche Selbsttests durch, an denen nun auch freiwillig alle Immunisierten teilnehmen dürfen (bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern erforderlich). Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, darf die Schule nicht weiter besucht werden und es ist ein PCR-Test durchzuführen; wir informieren bei Minderjährigen dann die Eltern. Die Schule ist über das (positive oder negative) Ergebnis eines solchen PCR-Tests unverzüglich zu informieren (und natürlich auch über positive PCR-Tests, die in anderem Zusammenhang durchgeführt wurden). Wichtig sind u.a. folgende teilweise neuen Regelungen für den Rest der Lerngruppe, falls ein positiver Selbsttest oder Infektionsfall bei Schülerinnen oder Schülern auftritt (Zitate aus dem Testkonzept des Landes): 1. "Bei Auftreten einer Infektion (...) besteht für Personen innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist und die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von weniger als zwei Metern um die positiv getestete Person aufgehalten haben, eine Pflicht zur Absonderung. (...) Ausnahmen von den Absonderungspflichten regelt die CO-VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), z. B. im Hinblick auf geboosterte, geimpfte und genesene Personen. (...) Die Absonderung dauert grundsätzlich 10 Tage, sie kann nach dem fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person mittels eines PCR-Tests oder eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss der Schule bei vorzeitiger Rückkehr aus der Absonderung vorgelegt werden. Die Schule dokumentiert dies." Dabei gilt bereits ein positiver Selbsttest als Infektionsfall! Konkret wird dies dazu führen, dass wir auch alle, die rund um positiv getestete Schülerinnen/Schüler sitzen, sofort nach Hause schicken müssen (das sind bis zu acht Schülerinnen/Schüler). Die Klassenleitungen werden verbindliche Sitzpläne regeln und es so organisieren, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler in einem solchen Fall seine Sitznachbarn benennen kann. Natürlich informieren wir die die Eltern der Minderjährigen; bitte stellen Sie sicher, dass die Kinder zeitnah abgeholt werden können. 2. "Für alle anderen Personen dieser Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe besteht für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest. (...) Die Erfüllung der Testpflicht (...) ist ausschließlich auf der Basis einer tagesaktuellen Testung möglich; ein Nachweis mittels Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft ist nicht zulässig. Soweit betroffene Personen weder an der Selbsttestung in der Schule teilnehmen noch eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, dürfen sie die Schule nicht betreten bzw. müssen sie unverzüglich wieder verlassen." Immunisierte sind von dieser "anlassbezogenen Testpflicht" ausgenommen, dürfen sich aber auch hier freiwillig testen. Die Klassen- und Stammkursleitungen informieren die Schülerinnen/Schüler und deren Eltern über entsprechende Maßnahmen. 3. "Die Pflicht zur Absonderung und zur Testung entfallen, sofern (...) ein PCR-Test das positive Ergebnis des Selbsttests des jeweiligen Primärfalles widerlegen". Eine entsprechende Mitteilung erfolgt über die Klassen- und Stammkursleitungen. Wir melden natürlich jeden Fall dem Gesundheitsamt und sprechen die Maßnahmen ab. Sollte das Gesundheitsamt andere Maßnahmen anordnen, informieren auch hier die Klassen- und Stammkursleitungen entsprechend. |