Der Beginn des neuen Schuljahrs ist leider weiterhin von der Corona-Pandemie geprägt. Gerade in Koblenz sind die Inzidenz-Werte momentan sehr hoch, zugleich ist vermutlich ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler noch nicht geimpft. Zum Schuljahresstart möchte ich daher über die wichtigsten aktuellen Regelungen informieren, die sich aus dem 10. Hygieneplan des Landes ergeben.
Natürlich gelten weiterhin die schulinternen Hygieneregeln in der jeweils gültigen Fassung.
Außerdem hat die Landesregierung ein aktuelles Testkonzept für Schulen erlassen, das wöchentlich zwei verpflichtende Corona-Selbsttests zunächst bis zum 30.09.21 vorsieht. Dabei ist es prinzipiell auch möglich, von der Schule zur Verfügung gestellte Tests zuhause (bei Minderjährigen unter Aufsicht der Eltern) tagesaktuell oder am Vortag durchzuführen und in der Schule eine entsprechende Erklärung über das negative Testergebnis abzugeben. Spuck- und Gurgeltests (die selbst besorgt werden müssen) sind nur zulässig, wenn deren Notwendigkeit durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachgewiesen wird. Außerdem können sich Genesene oder Geimpfte gegen Vorlage entsprechender Nachweise vor der Testpflicht befreien lassen.
Konkret werden wir am Max-von-Laue-Gymnasium am ersten Schultag mit allen Schülerinnen und Schülern Corona-Selbsttests durchführen. Wer daran nicht teilnimmt, muss daher bereits am ersten Tag ein entsprechende Erklärung über einen zuhaue negativ durchgeführten Test oder einen Nachweis als genesene oder geimpfte Person vorlegen (–> Formular auf der Homepage im grauen Kasten links). In den ersten Schultagen stellen die Klassen- und Stammkursleitungen fest, wer als genesene oder geimpfte Person von der Testpflicht befreit ist. Natürlich sind auch dann die Durchführung von Tests freiwillig weiter möglich.
Trotz dieser anhaltenden Corona-Einschränkungen und Regelungen wünsche ich uns allen einen guten und gesunden Start in das neue Schuljahr!
Frank Zimmerschied (26.08.21)
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