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Aktuelle Corona-Lage zum Start des neuen Schuljahrs

Der Beginn des neuen Schuljahrs ist leider weiterhin von der Corona-Pandemie geprägt. Gerade in Koblenz sind die Inzidenz-Werte momentan sehr hoch, zugleich ist vermutlich ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler noch nicht geimpft. Zum Schuljahresstart möchte ich daher über die wichtigsten aktuellen Regelungen informieren, die sich aus dem 10. Hygieneplan des Landes ergeben.

  • Es gilt (zunächst bis zum 10.09.21) eine sehr strenge Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Masken) im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts und unabhängig von Impfung oder Genesung. Die Masken dürfen nur abgenommen werden, wenn man sich alleine in einem Raum befindet sowie zum Essen und Trinken in der Mensa bei Einhaltung des Mindestabstands. Trinken ist auch im Schulgebäude bei Einhaltung des Mindestabstands möglich( im Unterricht nach Absprache mit der Lehrkraft).
  • Im Freien (also auch während der Hofpause) müssen keine Masken getragen werden. Bei Bedarf werden die Lehrkräfte zusätzliche „Maskenpausen“ im Freien ermöglichen.
    Ausnahmen von den Maskenpflicht sind nur mit einem ärztlichen Attest möglich, aus dem sich mindestens ergeben muss, „auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde und aus welchen Gründen das Tragen einer Maske im konkreten Fall eine unzumutbare Belastung darstellt“. Das Attest ist der Klassen- oder Stammkursleitung vorzulegen, die daraufhin eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
  • Grundsätzlich ist überall ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Nur wenn die Gruppengröße es erfordert, darf dieser Abstand während des Unterrichts unterschritten werden. Dabei ist auf eine feste Sitzordnung zu achten, die in einem Sitzplan dokumentiert sein muss. In gemischten Gruppen der Sekundarstufe 1 (z.B. Religion/Ethik, 2. Fremdsprache) ist eine Sitzordnung zu wählen, bei der die einzelnen Klassen blockweise zusammensitzen.
  • Es muss regelmäßig und gründlich gelüftet werden, auch bei kalten Temperaturen alle 15-20 Minuten für ca. 5 Minuten. Daher ist auf warme Kleidung zu achten! (Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten ist weder vom Land noch von der Stadt Koblenz geplant.)
  • Bei Erkältungssymptomen darf die Schule nicht besucht werden.
  • Natürlich gelten weiterhin die schulinternen Hygieneregeln in der jeweils gültigen Fassung.

    Außerdem hat die Landesregierung ein aktuelles Testkonzept für Schulen erlassen, das wöchentlich zwei verpflichtende Corona-Selbsttests zunächst bis zum 30.09.21 vorsieht. Dabei ist es prinzipiell auch möglich, von der Schule zur Verfügung gestellte Tests zuhause (bei Minderjährigen unter Aufsicht der Eltern) tagesaktuell oder am Vortag durchzuführen und in der Schule eine entsprechende Erklärung über das negative Testergebnis abzugeben. Spuck- und Gurgeltests (die selbst besorgt werden müssen) sind nur zulässig, wenn deren Notwendigkeit durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachgewiesen wird. Außerdem können sich Genesene oder Geimpfte gegen Vorlage entsprechender Nachweise vor der Testpflicht befreien lassen.

    Konkret werden wir am Max-von-Laue-Gymnasium am ersten Schultag mit allen Schülerinnen und Schülern Corona-Selbsttests durchführen. Wer daran nicht teilnimmt, muss daher bereits am ersten Tag ein entsprechende Erklärung über einen zuhaue negativ durchgeführten Test oder einen Nachweis als genesene oder geimpfte Person vorlegen (--> Formular auf der Homepage im grauen Kasten links). In den ersten Schultagen stellen die Klassen- und Stammkursleitungen fest, wer als genesene oder geimpfte Person von der Testpflicht befreit ist. Natürlich sind auch dann die Durchführung von Tests freiwillig weiter möglich.

  • In den Klassen der Sekundarstufe 1 werden wir danach jeweils montags und mittwochs Tests im Klassen- bzw. Lerngruppenverband durchführen und empfehlen auch die Teilnahme in der Schule. Sollten jedoch Testungen zuhause gewünscht sein, informieren Sie als Eltern bitte die Klassenleitung.
  • Für die MSS empfehlen wir Testungen zuhause, ebenfalls jeweils montags und mittwochs. Die entsprechenden Nachweise sind dabei jeweils vor der ersten Unterrichtsstunde in der Bibliothek abzugeben (stammkursweise in entsprechenden Fächern). Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den Test in der Schule durchzuführen, entsprechende Testkits sind ebenfalls in der Bibliothek erhältlich.
  • Trotz dieser anhaltenden Corona-Einschränkungen und Regelungen wünsche ich uns allen einen guten und gesunden Start in das neue Schuljahr!

    Frank Zimmerschied (26.08.21)

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