Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
der Bundestag und Bundesrat haben eine Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Das Gesetz trat am Samstag, dem 24. April 2021, in Kraft. Durch diese Erweiterung wird ein neuer Paragraph 28b in das Gesetz eingefügt, der an zwei Punkten wesentliche Änderungen für die Schulen mit sich bringt.
Er lautet: „(3) Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 getestet werden".
Es besteht daher eine Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht, und es resultiert daraus das Betretungsverbot für nicht getestete Schülerinnen und Schüler sowie für nicht getestete Lehrkräfte.
Nachdem die Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte bislang ein freiwilliges Angebot war, wird die Teilnahme an einer Testung ab Inkrafttreten des Gesetzes Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dies bedeutet, dass im Max-von Laue Gymnasium auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest für die Schülerinnen und Schüler stattfindet.
Von Schülerinnen und Schülern, die am Testtag zur Testung erscheinen, darf in aller Regel angenommen werden, dass, sofern sie noch nicht volljährig sind, das Einverständnis der Eltern vorliegt. An der Testung müssen auch bereits vollständig Geimpfte sowie nach einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen.
Daher halten wir für die Klassen 5 – 10 an der bisherigen Regelung fest – getestet wird in der 1. Unterrichtsstunde der Klasse. Die Fachlehrkräfte dokumentieren die Testdurchführung (neue Formulare) und geben diese zeitnah im Sekretariat ab. Bei positivem Ergebnis gilt die bisherige Regelung.
Mit den verpflichtenden Selbsttests für die Oberstufe (MSS, Klassen 11 und 12) kann nur dann eine höhere Sicherheit in den Schulen erreicht werden, wenn die Testung – soweit organisatorisch möglich – zu Beginn des Unterrichtstages stattfindet. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei Kursarbeiten in der 1. und 2. Stunde, ist es wichtig, die Testung so früh wie möglich am jeweiligen Schultag durchzuführen.
Die Durchführung der Testung ist entsprechend der Vorgaben des aktualisierten Testkonzepts schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist zu den Akten zu nehmen und für vier Wochen aufzubewahren. Danach ist sie zu vernichten. Die Schule erteilt keine Bescheinigungen über das Ergebnis der durchgeführten Selbsttestungen.
Testungen in der Oberstufe – Organisatorisches
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir diese Testungen begleiten müssen, brauchen wir pro Testtag 4 Lehrkräfte, je 2 von 7:30 bis 8:30 und 2 von 8:30 bis 9:30, an Stelle von Unterricht in der MSS. Am Eingang werden die Tests ausgegeben und am Ausgang die Namen und Ergebnisse dokumentiert.
Die Schulleitung bittet um freiwillige Meldungen.
Liebe Angehörige der Schulgemeinschaft, auch hier haben wir es mit einem neuen, von uns noch nie erprobten, Verfahren zu tun, so dass der Ablauf immer wieder angepasst und optimiert werden muss.
i.A. Andreas Homburg
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