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Corona-Regelungen ab dem 02.05.22

Ab dem 02.05.22 gelten die Corona-Regelungen gemäß den Mitteilungen des Bildungsministeriums vom 26.04.22 (Elternschreiben Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen, 18. Hygieneplan und Empfehlung Umgang mit Erkältungssymptomen). Für das Max-von-Laue-Gymnasium weisen wir auf Folgendes hin:

1. Weiterhin empfehlen wir dringend, im Gebäude und auch während des Unterrichts Masken zu tragen. Nach wie vor sind die Infektionsinzidenzen hoch, und Masken sind die einfachste Möglichkeit, Infektionsketten zu unterbrechen bzw. zu verhindern. Wir schützen damit einerseits Personen aus Risikogruppen, andererseits ist dies ein wichtiger Beitrag, um Krankheitsabwesenheiten und damit Unterrichtsausfälle zu minimieren!

2. Corona-Tests finden grundsätzlich nur noch aus freiwilliger Basis statt (und erfordern bei Minderjährigen zusätzlich das Einverständnis der Eltern). Auch die verpflichtende fünftägige Testung bei Infektionsfällen in einer Lerngruppe entfällt.
Da wir noch über eine ausreichende Anzahl von Tests verfügen, werden wir in den Klassen jeweils montags in der ersten Unterrichtsstunde die Möglichkeit zum Testen für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Außerdem werden Selbsttest-Kits bei Bedarf von Herrn Hartung in der Bibliothek ausgegeben, womit vor allem auch für die MSS die Möglichkeit zum wöchentlichen Testen gegeben ist.

3. Verdachts- und Infektionsfälle sind weiterhin der Schule (Sekretariat) zu melden und müssen von der Schule auch dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

4. Besondere Vorsicht ist bei (mehrtägigen) Fahrten geboten. Treten hier Corona-Infektionen auf, so müssen die Eltern die erkrankten Kinder abholen, was wir natürlich möglichst vermeiden wollen! Daher sollten sich aller Teilnehmenden vor Beginn der Fahrt testen, entsprechende Testkits stellen wir gern zur Verfügung. Außerdem wird auch während der Klassenfahrt situations­abhängig das Tragen von Masken sinnvoll; die betreuenden Lehrkräfte werden hier konkrete Empfehlungen aussprechen. Besonders während Busfahrten sind Masken dringend anzuraten, ggf. gilt hier (z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder nach Vorgabe des Busunternehmens) auch Maskenpflicht.

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