Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern!
Ab dem 4.4.22 gilt der „Hygieneplan Rheinland-Pfalz“ in der 17. überarbeiteten Fassung. Die wesentlichen Änderungen für den Schulbetrieb sind folgende (Zitate aus dem Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulleitungen):
1. „Die Maskenpflicht entfällt (…) sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.“
Die tägliche Anzahl der Infektionsfälle an unserer Schule ist seit mehreren Wochen unvermindert sehr hoch. Daher bitten wir dringend und eindringlich darum, weiterhin während des Unterrichts und im Schulgebäude Masken zu tragen. Es geht dabei einerseits um Rücksicht auf Personen aus Risikogruppen, für die eine Infektion nach wie vor eine Gefährdung darstellt (auch im Bereich unserer Schule verlaufen bei weitem nicht alle Infektionen „harmlos“). Andererseits besteht bei einem weiteren Ansteigen der Infektionen auch die Gefahr, dass der Schulbetrieb gefährdet ist. Für eine höhere Zahl infizierter Lehrkräfte werden z.B. kaum noch Vertretungsregelungen möglich sein, so dass vermehrt Unterricht ausfellen müsste – die Schreiben des Ministeriums deuten diese Möglichkeit ja auch an.
2. „Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen.“
Wir werden weiterhin (wie vom Bildungsministerium bis zum 29.4.22 vorgesehen) in der bewährten Organisationsform freiwillige Selbsttests jeweils montags und mittwochs in der Schule unabhängig vom Immunstatus (geimpft, genesen) anbieten, d.h. in der Sekundarstufe 1 in der jeweils ersten Unterrichtsstunde, für die MSS selbstorganisiert zuhause oder in Räumlichkeiten der Schule (Testkits in der Bibliothek). Für die Teilnahme an den Tests ist bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten (–> Vordruck) (an die Klassen- und Stammkursleitungen) erforderlich.
Die verpflichtende Selbstauskunft der Nicht-Immunisierten über zuhause durchgeführte Tests entfällt natürlich mit der Testpflicht. Positive Selbsttest-Ergebnisse müssen der Schule umgehend mitgeteilt werden, es muss dann ein zertifizierter POC-oder PCR-Test durchgeführt werden (in Koblenz ist in solchen Fällen ein kostenloser PCR-Test nach wie vor möglich).
3. „Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe werden bis zum 29. April 2022 fortgeführt.“
Tritt eine Infektion oder ein Infektionsverdacht in einer Klasse/Jahrgangsstufe auf, muss sich die entsprechende Klasse (und die Teillerngruppen) ab dem kommenden Tag für fünf aufeinanderfolgende Schultage testen. Die Klassen- und Stammkursleitungen informieren entsprechend. Selbstauskünfte über zuhause durchgeführte Tests sind dabei nicht zulässig. Für Immunisierte besteht keine Testpflicht (aber die Möglichkeit freiwilligen Testens).
Die Schule muss Infektions- und Verdachtsfälle dem Gesundheitsamt melden, daher besteht auch Mitteilungspflicht über Infektions- und Verdachtsfälle gegenüber der Schule.
Ich wünsche uns allen, dass die hohe Zahl der Infektionsfälle bald abnimmt und wir unbeschwerter und gesund die kommenden Frühlingswochen (mit den Osterferien) genießen können.
Frank Zimmerschied
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