Ab Montag, 31.01.22 hat das Bildungsministerium angepasste Corona-Regelungen angekündigt.
Die wichtigsten Neuerung sind:
1. Bis zu den Winterferien wird dreimal wöchentlich anlasslos getestet (montags, mittwochs und freitags). Dabei gelten weiterhin die bekannten Regelungen und bewährten Verfahrensweisen (Testpflicht für alle Nicht-Immunisierten, freiwillige Test ggf. mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch für alle Immunisierten; Tests jeweils in der ersten Unterrichtsstunde der Sekundarstufe 1, Tests zuhause sind möglich und in der MSS die Regel, Selbstauskünfte müssen abgegeben werden). Nach den Winterferien sind zur Zeit zwei anlasslose Tests pro Woche geplant.
2. Bei einem positiven Testergebnis gilt vorläufig, bei Bestätigung der Infektion endgültig eine fünftägige „anlassbezogene“ Testpflicht für alle Nicht-Immunisierten der betroffenen Lerngruppen (auch hier: freiwilliges Test für alle möglich). Dabei sind ausnahmslos keine Selbstauskünfte über Testungen zuhause zulässig (jedoch zertifizierte POC-Tests an Teststationen). Zusätzlich gilt nach Absprache mit dem Gesundheitsamt eine erweiterte Maskenpflicht während der gesamten Schulzeit auch im Freien. Die Klassenleitungen informieren die Eltern, in der MSS werden die Schülerinnen/Schüler direkt über die School-ID informiert.
Es entfällt die Quarantäneanordnung für die engeren Kontakte (Sitznachbarn) der infizierten Person! Absondern müssen sich daher nur noch die Infizierten selbst.
Im Falle einer Infektion bitten wird darum, dem Sekretariat mitzuteilen, dass die Schule nach der Genesung wieder besucht werden darf. Dazu ist ein entsprechender Nachweis über einen negativen POC- oder PCR-Test erforderlich.
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