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Teilnahmemöglichkeiten am den Corona-Testungen

Das Ministerium für Bildung hat am 4. Januar mitgeteilt, dass „spätestens ab Kalenderwoche 3 (17. Januar 2022) auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, an der anlasslosen Testung zwei Mal pro Woche teilzunehmen, sofern die Eltern dies wünschen und zustimmen. Das gleiche Angebot gilt für das bereits immunisierte Personal“.

Da wir zurzeit über genügend Testmaterial verfügen, bieten wir bereits jetzt auch den immunisierten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den Testungen an. Dies gilt sowohl für die regelmäßigen anlasslosen Selbsttests als auch den zusätzlichen anlassbezogenen Tests beim Auftreten eines Infektionsfalls in der Lerngruppe. Bei Minderjährigen ist dabei die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, bitte geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall ein entsprechendes kurzes Schreiben mit, wenn es an den Testungen teilnehmen soll oder nutzen Sie diese Vorlage. Weitere Informationen, Dokumente und Mustervorlagen des Landes rund um die Tests finden Sie unter folgendem Link: Selbsttests-an-schulen

Für alle nicht Immunisierten bleibt es bei der Testpflicht wie bisher.

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