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Regelung zur Maskenpflicht

Mit dem „9. Hygieneplan für Schulen„, der ab dem 21.06.21 in Kraft tritt, gilt folgende neue Regelung für die Maskenpflicht:
„Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen“ (S. 5).

Auch wenn damit die Maskenpflicht im Unterricht entfällt, ist das Tragen einer Maske während des Unterrichts weiter zulässig. Aus Sicht der Schule möchten wir dringend empfehlen, wo immer möglich weiterhin auch im Unterricht Masken zu tragen. Trotz niedriger Inzidenzen in Koblenz gab es in den vergangenen Wochen mehrere Infektionsfälle an unserer Schule, dabei ist auch die gefährliche Delta-Variante des Virus aufgetreten. Wir sollten daher alle Schutzmaßnahmen, die sinnvoll umzusetzen sind, weiterhin nutzen – schließlich liegt uns allen auch daran, gesund, unbeschwert und quarantänefrei in die Sommerferien gehen zu können.

Auf dem Schulhof ist der Verzicht auf Masken gut zu verantworten, wenn Mindestabstände eingehalten werden. Beim Zusammenstehen in Gruppen sollten aber auch dort besser Masken getragen werden.

F. Zimmerschied

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