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Corona-Pflichttests

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier noch einige allgemeine Informationen zu den Pflicht-Corona-Tests, die auf den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und den Umsetzungsvorgaben des Bildungsministeriums beruhen.

Wir testen jeweils montags bis donnerstags, so dass im Wechselunterricht jede Schülerin und jeder Schüler zweimal in der Woche getestet wird. Zusätzlich testen wir (wegen der vorangegangenen Schulschließung) ausnahmsweise am Freitag, 30.04.21.

  • In den Klassen 5-10 führen wir die Testungen im Klassenverband durch.
  • In der MSS organisieren wir in der Zeit von 7:30 bis 9:30 Uhr (letzter Einlass 9:10 Uhr) eine „Teststraße“ im Untergeschoss, Eingang Rizzastraße (siehe dazu die entsprechende Mitteilung).

Schülerinnen oder Schüler, die verspätet nach dem offiziellen Selbsttest-Zeitraum zur Schule kommen, müssen sich bei Herrn Hartung melden und den Test nachholen (oder bei ihm eine zulässige externe Testbescheinigung vorlegen).

Als Alternative zu den Selbsttests in der Schule sind Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten zulässig. Die entsprechenden Nachweise müssen jeweils zu Beginn des Schultages an den Tagen vorgelegt werden, an denen die eigene Schülergruppe auch in der Schule getestet wird,) und dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Stunden sein. Die Vorlage erfolgt in der Sekundarstufe 1 bei der Lehrkraft, die den Test in der Lerngruppe durchführt, in der MSS bei Herrn Hartung in der Bibliothek.

Die Schulgemeinschaft (Befragung von SEB, ÖPR, SV, Schulausschuss und Schulleitung) hat sich gegen die Zulassung von „Selbstauskünften“ über zuhause durchgeführte Selbsttests ausgesprochen. Daher sind zuhause durchgeführte Selbsttests kein Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Testpflicht. Natürlich können Tests zuhause durchgeführt werden, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Test in der Schule negativ ausfällt, aber sie sind wie oben geschrieben für den Testnachweis nicht gültig.

Schüler*innen, die nicht an der Testung teilnehmen und auch keinen gültigen externen Test vorlegen können, dürfen die Schule nicht betreten. Erscheinen solche Schüler*innen dennoch in der Schule, müssen sie das Schulgebäude umgehend verlassen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen abgeholt werden.

Bei positivem Testergebnis muss die Schule ebenfalls verlassen werden. Natürlich informieren wir in diesem Fall die Eltern, Sie müssen daher eine Erreichbarkeit sicherstellen. Es ist dann ein weiterer Test notwendig (PCR-Test im Schnelltestzentrum (an der CGM-Arena; Fechthalle).

Uns ist bewusst, dass nicht jede bzw. jeder mit diesen gesetzlichen Vorgaben einverstanden ist, dennoch sind wir angehalten, diese so umzusetzen, dienen sie doch unser aller Schutz.
Daher bitten wir Sie und Euch um Unterstützung bei den Umsetzungsvorgaben.

Frank Zimmerschied

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